Garantiebedingungen Xact

Fiskars Xact Gartengeräte werden unter Verwendung fortschrittlicher technischer Herstellungsmethoden und Materialien gefertigt. Unsere Produkte durchlaufen Tests bezüglich der Tätigkeiten und der Gegebenheiten, für die sie entwickelt wurden. Hierbei erzielen sie ausgezeichnete Ergebnisse.

Wie sorgfältig wir auch vorgehen, es kann gelegentlich zu Fehlern im Herstellungsprozess kommen. Um sicherzustellen, dass unsere Kunden bestmögliche Erfahrungen mit unseren Produkten machen, gewähren wir international 25 Jahre Garantie auf Herstellungsfehler beim gesamten Xact Sortiment.

Diese Garantieleistung gilt im Bereich der Europäischen Union, in der Schweiz, in Norwegen, Australien, Neuseeland, Russland, in der Ukraine, in der Türkei und Kasachstan.

Für die Garantie gelten folgende Bedingungen:

Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden aus normaler Abnutzung, unsachgemäßem Gebrauch, Unfall, Verlust des Produkts, Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Veränderung des Produkts.

Darüber hinaus gilt:

  • Die Garantie entfällt, wenn die Produkte für andere Zwecke als die ursprünglich vorgesehenen verwendet werden und wenn sie kommerziell / professionell oder zur Vermietung genutzt werden.
  • Die Garantie entfällt, wenn an Produkten Reparaturen oder Reparaturversuche vorgenommen wurden, die nicht von Fiskars genehmigt waren.

Die Garantie entfällt bei nutzungsbedingtem Verschleiß/normaler Abnutzung, bei Einsatz unter extremen Temperaturbedingungen (dauerhafter Einsatz bei über + 40° C oder unter - 30° C, Verwendung von ungeeigneten Reinigungsmethoden oder Substanzen, insbesondere Säuren oder Lösungsmittel, witterungsbedingten, optischen Defekten wie z. B. Rost oder Farbveränderungen, die die Funktionssicherheit der Axt nicht beeinträchtigen, Einsatz unter besonders aggressiven oder korrosiven Klimabedingungen, beispielsweise auf See (Kontakt mit Salzwasser) sowie bei ständigem Kontakt mit Wasser, Chemikalien, Asche, Zement oder Staub.

Ansprüche aus der Garantie sind bei der Fiskars Germany GmbH, Kölner Straße 10, D-65760 Eschborn, geltend zu machen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist die Vorlage des Original-Kaufbelegs. Die Erfüllung des Garantieanspruches erfolgt entweder durch Reparatur oder Tausch. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, bestehen nicht, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zugrunde liegt.

Die Durchführung von Garantieleistungen bewirkt keine Verlängerung der Garantiedauer. Dieses gilt insbesondere bei Erfüllung des Garantieanspruches durch Verwendung von Ersatzteilen.

Diese Herstellergarantie gilt zusätzlich zu der von dem jeweiligen Wiederverkäufer zu gewährenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen und hat auf diese keinerlei Auswirkung; insbesondere werden derartige Gewährleistungsansprüche weder ersetzt noch beschränkt.

Fiskars Finland Oy Ab
Keilaniementie 10
02150 Espoo, PL 130
Finland